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Aberdepot

Unter einem Aberdepot oder Stückedepot versteht man ein Wertpapierdepot, bei dem das Eigentum der Wertpapiere an das verwahrende Institut übergeht. Während die Bank Eigentümer der hinterlegten Wertpapiere ist, erhält der Kunde ausschließlich einen schuldrechtlichen Anteil an Wertpapieren.

Meldet die Bank Konkurs an, so besteht für den Depotkunden lediglich ein Anspruch aus der Konkursmasse. Ein Aussonderungsrecht, wie es üblicherweise bei der Wertpapierverwahrung die Regel ist, besteht demnach nicht. Der Vorteil eines Aberdepots liegt für den Kunden darin, dass keine oder aber nur geringe Gebühren anfallen. Allerdings muss der Anleger sich auch immer dem Risiko eines Totalverlustes bewusst sein. Da das Aberdepot nicht an die Bestimmungen des Depotgesetzes gebunden ist, basiert die vertragliche Regelung auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im sogenannten Verwahrvertrag werden die Art und die Menge der hinterlegten Wertpapiere dokumentiert. Darin verpflichtet sich der Verwahrer, die Wertpapiere des Hinterlegers aufzubewahren. Besonders an einem solchen Aberdepot ist, dass derjenige, der verwahrt, Eigentum an der Sache erlangt und wenn es zur Insolvenz desselben kommt, kann der Hinterleger lediglich auf einen Ausgleich aus der Insolvenzmasse hoffen. Der Hinterleger verzichtet also auf sein Eigentumsrecht. Das einzige, was dieser erhält, ist einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Wertpapiere, die dieser hinterlegt hat. Diese Form der Wertpapierverwahrung ist heute kaum mehr üblich.

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