AG
Unter der Abkürzung AG versteckt sich der Begriff der Aktiengesellschaft. Eine Aktiengesellschaft gehört zu den Unternehmensformen, welche die Form einer Kapitalgesellschaft annehmen. Die Rechtsgrundlage von Aktiengesellschaften ist das Aktiengesetz (AktG).
Laut Handelsgesetzbuch handelt es sich bei einer AG um eine Handelsgesellschaft, die zu jedem Zweck gegründet werden kann, allerdings muss mindestens eine natürliche Person diese AG gründen und die Gründung muss zudem notariell beurkundet werden. Offiziell wird ein AG erst bei Eintragung ins Handelsregister. Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50 000 Euro betragen und in Aktien muss sich der Nennwert je Aktie auf 1 € belaufen. Die Unternehmensbezeichnung muss immer den Zusatz „AG“ beinhalten, um rechtsgültig zu sein. Eine AG setzt sich aus mindestens drei Organen zusammen, dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung ist hierbei das Beschluss fassende Organ der AG. Sie wählt den Aufsichtsrat. Jeder Aktionär, der eine Aktie erwirbt, kauft gleichzeitig einen Anteil der AG und somit auch das Stimmrecht in der Hauptversammlung, sowie ein Recht auf die Ausschüttung von Dividenden.