Finanz-Embargo
Bei einem Finanzembargo werden bestimmte Mittel als Maßnahme gegen ein bestimmtes Land eingesetzt. Diese Embargo-Strategie dient meist als Sanktion aus politischen Gründen. Als Finanzembargo können sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr von Gütern dienen.
Darüber hinaus kann auch eine Sanktion bezüglich des Kapitalverkehrs getroffen werden. Das Embargo dient im Prinzip einem Staat oder auch einer Staatengruppe dazu, außenpolitische Ziele durchzusetzen oder, im Falle des Waffenembargos, zu verfügen, dass das militärische Aufrüsten eines Landes unterbunden wird. Im Grunde entscheidet man zwischen einem totalen Embargo und einem Teilembargo. Das totale Embargo repräsentiert in der Regel ein komplette Verbot auf den Außenwirtschaftsverkehr. Mit einem Teilembargo werden Sanktionen nur in bestimmten Bereich der Wirtschaft eingeführt oder nur bestimmte Handlungen beschränkt. Das Bundesministerium für Finanzen stellt eine Liste aller Embargoländer zur Verfügung. Diese Listen sind für alle Länder verbindlich.