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Handelskredit

Ein Handelskredit wird auch als Lieferantenkredit bezeichnet. Gemeint ist hiermit ein kurzfristiger Kredit, der einem Käufer vom Lieferanten der gekauften Ware gewährt wird. Dem Käufer wird ein Zeitpunkt gesetzt, zu dem die Ware bezahlt werden muss. In der Regel werden zwischen 30 und 90 Tagen vereinbart.

Wer innerhalb dieser Frist zahlt, bekommt ein Skonto gewährt (Preisnachlass). Die Ware gehört im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes dem Verkäufer, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Die Ware ist somit weiterhin Eigentum des Verkäufers, auch wenn der Käufer sie besitzt. Für den Verkäufer hat ein Handelskredit den Vorteil, dass sich der Zahlungseingang beschleunigt. Dies kommt wiederum dem Umsatzprozess des Unternehmens zugute. Der Käufer spart durch den Preisnachlass bei Zahlung innerhalb des Frist bares Geld. Es wird außerdem verhindert, dass sich Schulden anhäufen.

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