Quotenaktie
Mit einer Quotenaktie sind Stückaktien gemeint. Diese stellen eine Beteiligung der besonderen Art an einer Aktiengesellschaft (AG) dar. Die rechtliche Grundlage für diese Unternehmungen bildet das Aktiengesetz (AktG). Der Anteil des Aktieninhabers bei einer Quotenaktie wird nicht in Form eines Betrages, sondern in Stücken ausgedrückt.
Auf rechnerischem Wege kann man so eine Prozentzahl für den Anteil an einem Unternehmen ermitteln. Der rechnerische Teil pro Aktie muss mindestens 1 Euro betragen, dann ist der Aktieninhaber Eigner eines bestimmten Bruchteils der Kapitalgesellschaft. Um zu ermitteln, wie hoch der anteilige Betrag ist, muss das Grundkapital durch die Stückaktien geteilt werden. Manchmal wird die Quote auf der Aktienurkunde vermerkt. Dann spricht man von einer „sprechenden“ Quotenaktie. Ohne den explizite Vermerk der Quote bezeichnet man sie als „stumme“ Quotenaktie.