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Tilgung

Unter einer Tilgung versteht man die vertraglich vereinbarte Rückzahlung einer Schuld. Dabei kann die Tilgung in Raten, in einem Betrag oder aber unregelmäßig erfolgen. Von Tilgungen spricht man im Finanzwesen besonders im Rahmen von Darlehen, Anleihen oder Hypotheken.

Betrachtet man Kredite, so lassen sich hierbei verschiedene Tilgungsvarianten unterscheiden:

1. Annuitätendarlehen: Die Tilgung erfolgt in Raten, wobei die Rate sowohl Zins- als auch Tilgungsleistungen beinhaltet. Mit laufender Zahlung steigt die Tilgung, denn Darlehensbetrag sowie die Zinsen verringern sich.

2. Festdarlehen: Mit Fälligkeit des Darlehens erfolgt die Tilgung in einem Betrag.

3. Abzahlungsdarlehen: Die Tilgung des Darlehens erfolgt in gleichbleibenden Raten.

4. Dispositionskredit: Die Tilgung erfolgt in unregelmäßigen Abständen und richtet sich nach dem Geldeingang auf dem Konto.

Im Rahmen einer jeden Tilgung wird in der Regel zwischen Bank und Kreditnehmer ein fester Zinssatz vereinbart, der über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibt. Ausgedrückt wird der Zins als jährlicher Prozentsatz (p. a.).

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