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Veruntreuung

Unter dem Begriff der Veruntreuung versteht man im Finanzwesen eine widerrechtliche Aneignung einer beweglichen Sache. Dies kann sich auf Bargeld, Aktien oder ähnliches beziehen.

Durch eine Veruntreuung macht man sich strafbar. Jedoch kann man nicht wirklich vom Diebstahl sprechen in diesem Zusammenhang. Die Veruntreuung ist mit der Unterschlagung synonym zu sehen. Der Umstand der Veruntreuung bezieht sich darauf, dass man etwas findet und es fortan als sein eigen betrachtet. Der Täter in einer Veruntreuungs-Angelegenheit macht sich also des Tatbestandes schuldig, eine fremde Sache vorsätzlich als sein eigen betrachtet zu haben. Veruntreuungen beziehen sich meist auf Geld. Grundsätzlich kann hierbei in einfache und schwere Veruntreuung unterteilt werden. Problemfälle, in welchen Geld eine Rolle spielt, werden als schwere Veruntreuung angesehen.

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